Treppenlifte sind eine komfortable und sichere Lösung, um Treppen in Gebäuden oder Wohnungen barrierefrei zu überwinden. Sie eignen sich besonders für Menschen, die aufgrund von körperlichen
Einschränkungen, Krankheiten oder Behinderungen Schwierigkeiten haben, Treppen zu steigen oder zu laufen. Mit einem Treppenlift können Sie Ihre Mobilität und Unabhängigkeit bewahren und bequem
und sicher in allen Etagen Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung unterwegs sein.
Die meisten Treppenlifte bestehen aus einem Sitz, der auf einer Schiene an der Treppe entlang fährt. Es gibt jedoch auch Treppenlifte, bei denen eine Plattform an der Schiene befestigt ist, um
Rollstühle oder andere Gehhilfen zu transportieren. Je nach Art der Treppe und den individuellen Bedürfnissen gibt es verschiedene Treppenlift-Modelle, die sich durch ihre Bauweise und
Funktionalität unterscheiden.
Die Firma Lifta ist ein bekannter Hersteller von Treppenliften in Deutschland und bietet eine große Auswahl an Treppenliften für unterschiedliche Anforderungen an. Die Treppenlifte von Lifta
zeichnen sich durch hohe Qualität, Funktionalität und Bedienkomfort aus. Sie werden individuell angepasst und können auf nahezu jeder Treppe installiert werden.
Passende Lösungen für nahezu jede Treppe
Mit Lifta sind Sie technisch auf der sicheren Seite. Als Mehrsystemanbieter bietet Lifta für nahezu jede Treppe eine passende Lösung: für gerade und kurvige Treppen,
mit 1-Schienen- oder 2-Schienen-System, für drinnen und draußen. Welche Lösung für Sie am besten ist, sagt Ihnen Ihr Lifta Fachberater.
Reduzieren Sie Ihre Treppenlifter-Kosten mit dem Pflegekosten-Zuschuss
Wenn Sie oder ein Familienmitglied pflegebedürftig werden, kann ein Treppenlift eine wertvolle Investition sein, um Mobilität und Unabhängigkeit zu verbessern. Die Kosten für
einen Treppenlift können jedoch hoch sein und eine finanzielle Belastung darstellen.
Glücklicherweise gibt es eine Möglichkeit, Ihre Kosten für einen Treppenlift zu reduzieren - den Pflegekosten-Zuschuss. Laut § 40 Abs. 4 SGB XI können Sie von der
Pflegeversicherung einen Zuschuss von bis zu 4.000 € pro Person erhalten. Dieser Zuschuss steht bereits Pflegebedürftigen zu, die in Pflegegrad 1 eingestuft wurden, und kann sich
bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt vervielfachen.
Reduzieren Sie Ihre Kosten für einen Treppenlift durch den Pflegekosten-Zuschuss und verbessern Sie Ihre Mobilität und Unabhängigkeit zu Hause. Sprechen Sie noch heute mit Ihrer
Krankenkasse und erfahren Sie mehr darüber, wie Sie den Pflegekosten-Zuschuss nutzen können.
Die Grundvoraussetzungen sind:
1. Die Beantragung des Zuschusses muss vor dem Einbau des Treppenlifts erfolgen.
2. Die Einstufung in einen Pflegegrad 1 bis 5 sollte am Tag der Antragsstellung erfüllt sein.
3. Der Einbau des Treppenlifts muss der Verbesserung des Wohnumfeldes dienen.